Bauschutt/Abfallschlüssel 10107/10102
Die Bauschutt-Annahmestellen von OBR befinden sich in Volkmarshausen und Gimte. Auf Wunsch organisiert OBR den genehmigungspflichtigen Transport Ihrer Materialien.
Die Wiederaufbereitung des angelieferten Materials unterliegt dem allgemeingültigen Regelkatalog: Eigen- und Fremdüberwachungen sind wichtige Bestandteile dieses Regelwerkes.
Die Eigenüberwachung wiederverwertbarer, mineralischer Sekundärbaustoffe erfolgt gemäß der Richtlinie M20 der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA). Dies gilt auch für die Einhaltung der Sieb- und Kennlinien.
Diese Kontrollen (Eigen- und Fremdüberwachungen) dienen zur Gütesicherung und gewährleisten hochwertige, umweltverträgliche Recycling-Baustoffe.
Die Recyclinganlage ist nach dem Bundesimmissionsschutz, Anlage Nr. 2.2 und 8.11 genehmigt und wird durch die zuständige Behörde im Sinne der Richtlinie M20 obligatorisch überwacht.